§1 VERTRAGSINHALT
- Die Angebote und Leistungen von IT-LINUXMAKER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Erteilung eines Auftrags an IT-LINUXMAKER gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von IT-LINUXMAKER schriftlich bestätigt wurden.
- Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde.
- Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Beauftragungen durch den Kunden erfolgen immer schriftlich, genauso wie beide Parteien die Bestätigung auf schriftlichen Weg tätigen. Zur Auftragserteilung kann auch das Ticketsystem genutzt werden, sofern der Kunde bereits einen Account besitzt. - Consulting-Leistungen im Vorfeld fließen in den Auftrag mit hinein. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages durch den Auftraggeber, werden die angefallenen Consulting-Leistungen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Vertrag bei den Dienstleistungen Webhosting und Domainregistrierung kommt mit Annahme des Kundenantrags durch IT-LINUXMAKER oder mit der ersten Erfüllungshandlung von IT-LINUXMAKER zustande. Der Zugang des Kundenantrags wird durch IT-LINUXMAKER unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenauftrags dar. ITLINUXMAKER stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 e BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedigungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, IT-LINUXMAKER jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von IT-LINUXMAKER hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist IT-LINUXMAKER berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren. - Abgeschlossene Verträge zwischen Auftraggeber (Projektvermittler) und IT-LINUXMAKER sind stets projektbezogen und nur für das jeweilige Projekt gültig. Somit enden diese Art von Verträgen mit Ende des jeweiligen Projektes.
Alle anderen Verträge haben die Laufzeit, die in ihnen vereinbart wurde.
§2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Soweit nicht anders vermerkt, sind Zahlungen ohne Abzug spätestens am 14. Tag nach dem Rechnungsdatum fällig.
- Bei einem Zahlungseingang bis zum 8. Tag nach dem Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
- Bei Vorauskasse können höhere Skonti vereinbart werden.
- Die Zahlungen müssen bis zu dem auf der Rechnung angegeben Fälligkeitsdatum auf dem Konto eingegangen sein, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Gegebenenfalls kann auch Vorauszahlung vereinbart werden.
- Im Fall eines Zahlungsverzugs hat IT-LINUXMAKER das Recht seine Leistungen unverzüglich einzustellen.
- Zahlungen haben entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder durch das Bankeinzugsverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von IT-LINUXMAKER.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag mit 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Zahlungsverzug liegt bei ersichtlicher Nichtzahlung mit dem 15. Tag nach dem Rechnungsdatum vor.
- Der Auftraggeber kann nur mit von IT-LINUXMAKER schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§3 PREISE
- Alle Rechnungsbeträge beinhalten generell die gesetzliche Umsatzsteuer. Und alle Preise von ITLINUXMAKER sind grundsätzlich Nettopreise, denen die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist.
- Alle Preise sind für den Raum Stuttgart mit einem Einzugsgebiet von 30 km Radius kalkuliert.
- Für alle anderen Einsatzziele, sofern keine Fernwartung möglich ist und ein Vororteinsatz notwendig ist, werden die Preise aus §3 Abs. 1 und 2 neu kalkuliert, um Fahrtkosten und Übernachtungskosten abzufangen.
§4 TERMINE
- Die von IT-LINUXMAKER genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Vorauszahlung gilt der Zahlungseingang als Zeitpunkt für den Beginn der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die ITLINUXMAKER Lieferungen oder die Erbringung von Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat IT-LINUXMAKER auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht einzuhalten.
§5 DATENSCHUTZ, KUNDENSCHUTZ
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die von IT-LINUXMAKER unterbreiteten Angaben als vertraulich.
- Daten, die Mitarbeitern von IT-LINUXMAKER im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis kommen, gelten ebenfalls als vertraulich.
- IT-LINUXMAKER verpflichtet sich, für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten nach Projektende, für den Projektauftraggeber des vermittelnden Auftraggebers keine Folgeauftrag aus dem vorangegangenen Projektes ohne Hinzuziehung des Auftraggebers anzunehmen. Davon sind ausgeschlossen sind alle anderen Projekte mit diesem Kunden des Auftraggebers, sofern sie durch andere Projektanbieter vermittelt oder von IT-LINUXMAKER selbst akquiriert wurden und nicht in direktem Bezug zu dem vorausgegangenen Projekt stehen. Für Vergehen der Projektanbieter und des Auftraggebers haftet IT-LINUXMAKER nicht.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit allen Daten, die er von IT-LINUXMAKER im Rahmen derZusammenarbeit erhält oder erhalten hat, sorgfältig umzugehen. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsführung von IT-LINUXMAKER keine Daten und Informationen über IT-LINUXMAKER, einzelne Personen oder Kunden bei IT-LINUXMAKER und die von IT-LINUXMAKER abgewickelten Projekte an Dritte weitergeben. Diese Regelung ist bis zu 10 Jahre nach Beendigung des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber gültig.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen §4 Abs. 4 unterwirft sich der Auftraggeber einer Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,-. Die Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.
§6 ZUSAMMENARBEIT MIT AUFTRAGGEBER UND DRITTEN
- Auftraggeber, die für Dritte Projekte an IT-LINUXMAKER vermitteln, haften für das Vertragsverhalten ihrer Auftraggeber gegenüber IT-LINUXMAKER.
- Für die Fälle, dass der Hauptauftraggeber eines Projektes die Leistungserfüllung durch IT-LINUXMAKER ablehnt, das Projekt während der Vertragslaufzeit abbricht oder zahlungsunfähig wird, haftet der Auftraggeber (Projektvermittler) gegenüber IT-LINUXMAKER in voller Höhe.
- Aus §5 Abs. 2 resultiert, dass der Auftraggeber gegenüber IT-LINUXMAKER in Annahmeverzug gerät, sofern er seinen Vertragspflichten nicht gerecht wird oder gegebenenfalls kein Alternativprojekt für den vereinbarten Projektzeitraum anbietet.
- In diesen Fällen ist der Auftraggeber in jedem Fall zur Zahlung der vereinbarten Honorarleistungen für die gesamte Projektdauer verpflichtet. Die Geltendmachung eines das vereinbarte Honorar übersteigenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.
- Möchte der Auftraggeber weitere Anbieter an dem Projekt teilhaben lassen, das zwischen ihm und ITLINUXMAKER vereinbahrt wurde, so ist diese Zusammenarbeit vorher mit IT-LINUXMAKER abzusprechen.
§7 GEWÄHRLEISTUNG HAFTUNG
- IT-LINUXMAKER gewährleistet nicht die Eignung der gelieferten Waren (Software / Hardware) oder erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
- IT-LINUXMAKER übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aus unsachgemäßer Bedienung von Software oder Hardware, bzw. aus Herstellerfehlern (Software-Fehler, Gerätedefekte) herrühren.
Unsachgemäße Bedienung von Software impliziert auch Softwareinstallationen und/oder
Systemkonfigurationen durch nicht authentifiziertes Personal und ohne Hinzuziehen des mit der Wartung beauftragten Administrators. - IT-LINUXMAKER haftet nicht für Softaware- bzw. Hardwaredefekte, die aufgrund höherer Gewalt oder mutwilliger Einwirkung auf die installierte Software respektive die eingesetzte Hardware entstanden sind. IT-LINUXMAKER haftet ebenfalls nicht, wenn Dritte ohne vorherige Absprache oder ohne Dokumentation Ihrer Tätigkeiten das System verändern.
- Der Auftraggeber hat IT-LINUXMAKER Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
- IT-LINUXMAKER leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehendeGewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom mindestens einem Monat beseitigt ist.
- Gewährleistungsansprüche gegen die IT-LINUXMAKER stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen der IT-LINUXMAKER sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar mit Ausnahme reiner Geldansprüche.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-LINUXMAKER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt